Hier geben wir euch einen kurzen Überblick über die Gremien der Uni und der Verfassten Studierendenschaft. Die Universität ist in ihren Strukturen demokratisch aufgebaut. Neben den Einrichtungen der Uni haben wir als Verfasste Studierendenschaft (wird auch als VS abgekürzt) unsere eigenen Gremien. Als VS können wir selber über unser Geld entscheiden.

Gremien von Studies

Der Allgemeine Studieredendenauschuß, kurz AStA, ist das ausführende Gremium der Studierendenvertretung. Er besteht aus dem Vorstand der Verfassten Studierendenschaft, dem Präsidium des Studierendenrates und Mitgliedern der Referate. Bis auf die Autonomen Referaten sind alle Mitglieder des AStAs an die Beschlüsse des StuRas gebunden.

Der Vorstand vertritt die Studierendenschaft gegenüber der Öffentlichkeit und der Universität und dem SWFR. Zudem trägt er die Verantwortung für die Geschäfte der Studierendenvertretung. Er besteht aus bis zu vier Studierenden, die vom StuRa gewählt werden.

Referate sind Gruppen, die sich mit einem besonderen Thema beschäftigen. Sie dienen der konkreten Interessenvertretung der Studierendenschaft. Ihr Ziel ist die Aufklärung, Weiterbildung und Vertretung eines Themas. Um dies zu erreichen organisieren sie z.B. Podiumsdiskussionen oder Vorträge. Ihre Sitzungen sind grundsätzlich offen.

Autonome Referate stehen unter einem besonderen Schutz und in ihrer Handlungsmacht freier gestaltet. Da sie Minderheiten vertreten, dürfen sie von der Mehrheit nicht unterdrückt werden und müssen sich somit den Beschlüssen des StuRas nicht unterwerfen.

Die WSSK (kurz für: Wahl-, Schlichtungs- und Satzungskommission) ist die Judikative der Verfassten Studierendenschaft. Sie besteht aus 5 Studierenden, die vom StuRa gewählt werden. Neben der Organisation der Wahlen beschäftigt sie sich vor allem mit der Überprüfung von Geschäftsordnungen und Satzung. Zudem können sie bei Streitigkeiten gerufen werden. 

Gremien mit Studies

Jeder der Fakultäten hat einen eigenen Fakultätsrat. Der Fakultätsrat berät die Fakultät in allen Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung. Der Fakultätsrat muss bei folgenden Themen zustimmen: Bei Struktur- und Entwicklungsplanen der Fakultät, Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät, Kooptationen und Berufungsvorschlägen. Was der Senat für die gesamte Universität macht, machen die Fakulätsräte auf der ebene ihrer Fakultäten.
Zudem entscheiden sie über Vorschläge zur Verleihung/zum Widerruf der Bezeichnungen (wie z.B. „außerplanmäßige Professorin*in“, „Honorarprofessorin*in“ etc), über Entwürfe zu Promotions- und Habilitationsordnungen und Zulassungsordnungen, über der Fakultätbetreffende Satzungen etc. 
An unserer Fakultät sind neben der*m Dekan*in, Professor*innen, Dozent*innen und Mitarbeitende in Administration und Technik sind auch drei Studierende stimmberechtigte Mitglieder im Fakultätsrat.

Gremien ohne Studies

SWFR Gremien

Die wichtigste Aufgabe der Vertretungsversammlung ist die Wahl der Mitglieder*innen des Verwaltungsrates. Sie beschließt aber auch die Satzung des Studierendenwerks und wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats. Zudem nimmt sie den Jahrenbericht und den Jahresabschluss der Geschäftsführer*in entgegen und erörtert diese. 
Sie ist eine Art Vollversammlung aller Beteiligten. Sie nimmt den Jahresbericht der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers und den Jahresabschluss entgegen und erörtert diese.
Auch hier sind Studierende der Hochschulen vertreten.
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